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Kaliforniens SB 574: Neue KI-Regeln für Anwälte – Zitate selbst prüfen, Nutzung offenlegen

Kaliforniens SB 574: Neue KI-Regeln für Anwälte – Zitate selbst prüfen, Nutzung offenlegen

KI-Konformität • Admin • • 2 Aufrufe

Kaliforniens neue KI-Regeln für Anwälte nach SB 574 sind Gesetz: Am 30. September 2026 unterzeichnete Gouverneur Gavin Newsom den Entwurf (Chapter 858 der Statutes of 2026), in Kraft tritt er am 1. Januar 2027. Kalifornien ist damit der erste US-Bundesstaat, der die Nutzung generativer KI durch Anwältinnen und Anwälte per Gesetz regelt – nicht über Einzelanordnungen von Richtern oder Stellungnahmen der Anwaltskammern, sondern über einen neuen Abschnitt 6068.1 des Business and Professions Code und Änderungen an Abschnitt 128.7 der Zivilprozessordnung. Reuters und Bloomberg Law berichteten am 1. Oktober über die Unterzeichnung.

Die drei Dinge, die dieses Gesetz tatsächlich regelt

Erstens darf ein Anwalt die Anwaltstätigkeit selbst nicht an generative KI delegieren. KI darf beim Entwerfen, Recherchieren und Sortieren helfen, aber das rechtliche Urteil und die Verantwortung für das Ergebnis müssen bei der zugelassenen Anwältin oder dem zugelassenen Anwalt bleiben. KI-generierte Beratung ohne echte Prüfung an einen Mandanten zu schicken oder von der KI geschriebene Schriftsätze unverändert einzureichen, ist genau die Nutzung, die diese Regel stoppen soll.

Zweitens dürfen vertrauliche Informationen nicht einfach in jedes KI-System eingegeben werden. Anwälte dürfen vertrauliche, personenbezogene und andere nicht öffentliche Informationen nur in generative KI-Systeme eingeben, deren Zugriff auf diese Eingaben auf den Anwalt selbst und von ihm autorisierte Personen mit Verschwiegenheitspflicht beschränkt ist. Ein Verbraucher-Tool, das Eingaben speichert, eine Einsicht durch Mitarbeitende des Anbieters erlaubt oder mit den Eingaben trainiert, scheidet für Mandantenmaterial damit grundsätzlich aus. Auch Enterprise-Tools sind nicht automatisch sicher: Kanzleien müssen die tatsächlichen Bedingungen zu Speicherung und menschlicher Einsicht lesen, und nur das Abschalten des Trainings reicht möglicherweise nicht. Die gesetzliche Definition personenbezogener Informationen ist weit und umfasst Führerschein- und Sozialversicherungsnummern, Geburtsdaten, Adressen und Telefonnummern von Parteien und Zeugen, medizinische und finanzielle Informationen, Kontonummern sowie gesetzlich versiegelte Informationen.

Drittens muss KI-Output geprüft und korrigiert werden, und bei Gerichtseinreichungen ist die KI-Nutzung offenzulegen. Anwälte müssen angemessene Schritte unternehmen, um die Richtigkeit von KI-Ergebnissen zu überprüfen, und fehlerhafte oder halluzinierte Inhalte, die sie verwenden, korrigieren – eine Pflicht, die nicht nur Zitate betrifft, sondern auch Sachverhaltszusammenfassungen, Vernehmungsauswertungen, Vertragsanalysen und jedes andere Material, auf das sich ein Anwalt tatsächlich stützt. Zusätzlich muss bei jedem beim Gericht eingereichten Dokument offengelegt werden, wenn generative KI zu seiner Erstellung verwendet wurde. Diese Offenlegungspflicht ist die wirklich neue Alltagspflicht im Vergleich zu früheren Ethik-Leitlinien.

Eine persönliche Pflicht, die der unterzeichnende Anwalt nicht abgeben kann

Der geänderte Abschnitt 128.7 der Zivilprozessordnung enthält eine eigene Regel: Ein Schriftsatz, eine Klageschrift, ein Antrag oder ein sonstiges Gerichtsdokument darf keine Zitate enthalten, die der für die Einreichung verantwortliche Anwalt nicht persönlich überprüft hat – ausdrücklich einschließlich der von generativer KI gelieferten Zitate. Zwei Punkte sind entscheidend. „Persönlich“ bedeutet: Wer die Prüfung vollständig Rechtsanwaltsfachangestellten, jüngeren Kollegen oder einem Zitier-Tool überlässt, ohne dass der verantwortliche Anwalt die Zitate selbst bestätigt, erfüllt die Pflicht möglicherweise nicht. Und der Umfang ist nicht auf KI-Zitate beschränkt: Auch ein Zitat, das nicht von einer KI stammt, muss der unterzeichnende Anwalt persönlich prüfen. Am härtesten trifft das Einzelanwälte und kleine Kanzleien; große Kanzleien können die Prüfarbeit auf jüngere Anwälte verteilen, ein Einzelanwalt muss jedes Zitat allein verifizieren.

Auch Schiedsrichter fallen unter dasselbe Gesetz: Sie dürfen keinen Teil ihrer Entscheidungsfindung an ein generatives KI-Tool delegieren, und wenn sie auf KI-generierte Informationen außerhalb der Verfahrensakte zurückgreifen, müssen sie diese Nutzung vorher gegenüber den Parteien offenlegen und ihnen, soweit praktikabel, Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Judicial Council soll außerdem seine Standards der Justizverwaltung im Licht generativer KI überprüfen.

Warum jetzt: Fiktive Zitate haben bereits echte Sanktionen ausgelöst

Hintergrund des Gesetzes sind zwei Jahre Sanktionen an US-Gerichten gegen Anwälte, die fiktive Zitate eingereicht hatten. Im März dieses Jahres verhängte ein kalifornisches Berufungsgericht in einem Sorgerechtsstreit eine Sanktion von 5000 US-Dollar wegen fiktiver, KI-generierter Zitate. Bislang stützten sich die Bundesstaaten vor allem auf richterliche Einzelanordnungen und Ethik-Stellungnahmen der Kammern, mit entsprechend uneinheitlichen Maßstäben. SB 574 führt diese verstreuten Erwartungen in einem Gesetz zusammen und verbindet die persönliche Prüfpflicht mit Sanktionen: Geldsanktionen für einen Verstoß gegen die Zitierprüfung dürfen nicht gegen die vertretene Partei verhängt werden, das Risiko tragen Anwälte und ihre Kanzleien, und eine Kanzlei haftet grundsätzlich gesamtschuldnerisch für Verstöße ihrer Partner und Mitarbeitenden. Zugleich bleibt ein 21-tägiger Safe Harbor: Wer das beanstandete Dokument innerhalb von 21 Tagen nach Zustellung eines Sanktionsantrags zurückzieht oder korrigiert, kann Sanktionen vermeiden.

Im selben Paket kalifornischer KI-Gesetze, das am 30. September unterzeichnet wurde, regelt ein weiteres Gesetz automatisierte Entscheidungen am Arbeitsplatz – beide lassen sich gut nebeneinander lesen: Nach Kaliforniens SB 947 darf ein automatisiertes System nicht allein über Disziplinarmaßnahmen und Kündigungen entscheiden. Das eine Gesetz regelt, wie Arbeitgeber KI gegenüber Beschäftigten einsetzen, das andere, wie Anwälte KI in ihren Verfahren nutzen; keines verbietet die Werkzeuge – beide verbieten, das Urteil an sie abzugeben.

Was Kanzleien vor dem 1. Januar 2027 tun sollten

Zuerst der Geltungsbereich: Das Gesetz betrifft Anwältinnen und Anwälte, die in Kalifornien praktizieren und bei kalifornischen Gerichten einreichen, und auch nur für einen Fall zugelassene auswärtige Anwälte (pro hac vice) dürften sehr wahrscheinlich erfasst sein. Es regelt Gerichte anderer Bundesstaaten nicht direkt und verbietet Anwälten die KI-Nutzung nicht. Die Verschwiegenheits- und Prüfpflichten gelten nicht nur für Gerichtsdokumente – auch Mandantenberatung und interne Vermerke sind erfasst.

Vor dem Inkrafttreten sollten Kanzleien mit kalifornischer Praxis mindestens vier Schritte erledigen: die Bedingungen aller genutzten KI-Tools zu Speicherung, menschlicher Einsicht und Training prüfen, nur Tools freigeben, die den Zugriffsbeschränkungstest bestehen, und Verbraucher-Tools für Mandanteninformationen ausdrücklich verbieten; schriftlich festhalten, welche Informationen in welches Tool eingegeben werden dürfen, mit der gesetzlichen Definition personenbezogener Informationen als Untergrenze; die persönliche Zitierprüfung des unterzeichnenden Anwalts in die Checkliste vor der Einreichung aufnehmen und dokumentieren; und einen Standardtext für die Offenlegung bei kalifornischen Einreichungen einführen, samt einer benannten Person, die für jedes Dokument bestätigt, ob KI verwendet wurde. Die schwierigste Frage ist die Abgrenzung der Offenlegung: Generative KI steckt inzwischen in Recherche- und Textverarbeitungswerkzeugen, und das Gesetz sagt nicht, welche Nutzungen zählen oder ob leichtes Redigieren schon ausreicht. Bis Gerichte oder die State Bar Leitlinien geben, ist die Vorbereitung nach dem Grundsatz „wesentliche Nutzung wird offengelegt“ die risikoärmere Voreinstellung. KI dagegen als Abkürzung ohne eigene Verantwortung zu behandeln, wird in Kalifornien ab dem kommenden Jahr zu einem klaren gesetzlichen Risiko – und nicht nur zu einer ethischen Ermahnung.

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