Seit dem 20. Oktober 2026 darf generative KI in Verfahren vor der australischen Fair Work Commission (im Folgenden: die Kommission) nicht mehr still im Hintergrund helfen. Wer mit Werkzeugen wie ChatGPT, Claude, Copilot oder Gemini einen Antrag, eine Stellungnahme, eine Zeugenaussage oder ein anderes einzureichendes Dokument entworfen, umgeschrieben oder geordnet hat, muss von sich aus offenlegen, dass er sie genutzt hat und wie, muss das Dokument selbst prüfen und im Dokument vermerken, dass diese Prüfung erfolgt ist. Die Anforderungen stehen in einer Erklärung des Präsidenten der Kommission und in der „Guidance note: Use of generative artificial intelligence in Commission cases“ und gelten für alle Verfahren der Kommission ab dem 20. Oktober 2026. Geregelt wird damit nur das australische Verfahren für Arbeitsstreitigkeiten — nicht jeder australische Gerichtshof und schon gar nicht die ganze Welt.
Wer sie nutzt, muss es sagen — und wo sie genutzt wurde
Die erste Anforderung der Guidance Note ist Offenlegung: Wurde generative KI eingesetzt, um ein Dokument zu erstellen, zu schreiben, zu bearbeiten oder sonst vorzubereiten, muss die Kommission das erfahren, samt Erläuterung der genauen Verwendung. Zu den von der Kommission selbst genannten Beispielen zählen Recherche und Beratung durch die KI, das Ordnen von Tatsachen und Beweisen, das Transkribieren von Sprache, Übersetzen, das Schreiben und das Bearbeiten von Inhalten. Ab dem 20. Oktober fragen einige Antrags- und Erwiderungsformulare direkt nach der Nutzung generativer KI; bei Dokumenten ohne eine solche Frage muss ein Vermerk am Anfang des Dokuments angeben, womit die KI beauftragt wurde. Ein bloßer Satz wie „Dieses Dokument entstand mit KI-Hilfe“ reicht nicht — die Kommission will die Art der Nutzung selbst sehen.
Die zweite Anforderung ist die Prüfung, und die Verantwortung lässt sich nicht an das Werkzeug auslagern. Wer ein Dokument einreicht, muss persönlich kontrollieren, dass die Angaben korrekt sind, zum Fall passen und durch echte Beweise und echte Rechtsgrundlagen gestützt werden, und anschließend im Dokument erklären, dass diese Prüfung erfolgt ist. Der Grund steht unmissverständlich da: Generative KI kann falsche Tatsachen, erfundene Gerichtsentscheidungen, irreführende Informationen und veraltetes Recht liefern, und falsche oder irreführende Angaben gegenüber der Kommission sind ein schwerer Verstoß. Erfindet die KI also einen Präzedenzfall, den es nicht gibt, trägt die Person die Folgen, die das Dokument unterschreibt und einreicht — nicht der Anbieter des Werkzeugs. Die Kommission stellt zudem klar, dass generative KI keine Rechtsberatung ersetzt.
Zeugenaussagen und Prozessvertreter tragen eine zusätzliche Schicht
Für Zeugenaussagen und eidesstattliche Erklärungen gilt ein zusätzlicher Anforderungskatalog: Der Zeuge oder Erklärende muss bestätigen, dass das Dokument auf seinem eigenen Wissen beruht, seine eigenen Worte wiedergibt und nach seinem besten Wissen wahr ist. Das zielt auf den gefährlichsten Anwendungsfall — wenn die KI die bruchstückhafte Schilderung eines Zeugen in eine flüssige Aussage verwandelt und dabei still Details ergänzt, die der Zeuge nie gesagt und womöglich nie erlebt hat. Sobald eine Aussage nicht mehr die eigenen Worte des Zeugen sind, ist die Hälfte ihrer Glaubwürdigkeit bereits dahin.
Für Anwälte und andere professionelle Vertreter liegt die Latte noch höher: Verweist ein mithilfe generativer KI erstelltes Dokument auf Fallrecht, müssen Hyperlinks zu diesen Entscheidungen beigefügt werden, damit die Kommission und die Gegenseite den Originaltext direkt prüfen können. Die Richtung deckt sich mit der anderen Seite des Pazifiks — Kaliforniens SB 574, das Anwälte zur persönlichen Prüfung von KI-Zitaten und zur Offenlegung gegenüber dem Gericht verpflichtet, nagelt die Prüfpflicht ebenfalls an der Person des Praktikers fest. Der Unterschied: Kaliforniens Regeln sind Landesgesetz, Australiens Regeln sind eine Verfahrensanleitung eines einzelnen Spruchkörpers, die nur Parteien und Vertreter in Verfahren der Kommission bindet.
Wer die Regeln ignoriert, zahlt auf drei Arten
Diese Anleitung ist keine höfliche Empfehlung. Dokumente, die den Anforderungen nicht folgen, können geringer gewichtet oder ganz unberücksichtigt bleiben; die Kommission kann der verstoßenden Partei die Kosten der Gegenseite auferlegen; und auf Antragsebene kann ein Fall abgewiesen werden. Alle drei Folgen treffen die Parteien am härtesten, die sich selbst vertreten — also genau die Menschen, die sich oft nur mithilfe generativer KI überhaupt einen Antrag schreiben können. Die Anleitung verbietet ihnen die Nutzung nicht, macht aber „Gib die Nutzung zu und prüfe, was geschrieben wurde“ zu einer Verfahrenshürde: Wer daran scheitert, hat seine Arbeit womöglich umsonst gemacht.
Ein weiterer Punkt wird leicht übersehen: der Datenschutz. Die Kommission warnt davor, personenbezogene Daten über sich oder andere oder vertrauliche Fallinformationen in öffentliche generative KI-Werkzeuge einzugeben, weil Eingegebenes dort möglicherweise nicht privat und sicher bleibt. Akten zu Arbeitsstreitigkeiten stecken voller genau solcher Inhalte — Gehaltsunterlagen, Kündigungsverläufe, Gesundheitsangaben, interne E-Mails. Vor der Nutzung zu schwärzen, Gesetzestexte im australischen Federal Register of Legislation im Original zu prüfen und zu kontrollieren, ob ein zitierter Fall wirklich existiert, ist die grundlegendste Selbstprüfung vor der Einreichung.
Für Unternehmen mit Beschäftigten in Australien, die sich Verfahren der Kommission etwa wegen unrechtmäßiger Kündigung stellen müssen, gilt dasselbe: Dass Mitarbeiter oder externe Berater Erwiderungen mit KI vorbereiten, ist nicht verboten. Aber Offenlegung, Prüfung und Vertraulichkeit gehören vorab in den Ablauf — nicht an die Tür der Kommission, wo am Ende niemand sagen kann, welche Absätze die KI geschrieben hat und wer sie geprüft hat.