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Google haftet für KI-Übersichten: Zweites deutsches Gericht folgt, Münchner Fall endet mit Vergleich

Google haftet für KI-Übersichten: Zweites deutsches Gericht folgt, Münchner Fall endet mit Vergleich

KI-Informationen • Admin • • 8 Aufrufe

Googles KI-Suchzusammenfassungen sind in Deutschland erneut als Googles eigene Verantwortung eingestuft worden: Am 18. Oktober 2026 berichtete das deutsche Technikmedium The Decoder, dass das Landgericht Aachen bereits mit Beschluss vom 24. September die weitere Verbreitung falscher, von Googles KI erzeugter Aussagen untersagt hat — mit derselben Begründung wie das Landgericht München im Mai dieses Jahres: KI-Zusammenfassungen sind keine neutrale Wiedergabe, sondern Googles eigene Aussagen. Derselbe Bericht enthüllte, dass die von Google im Münchner Fall öffentlich angekündigte Berufung nie zu einer Entscheidung kam; der Fall endete stattdessen mit einem Vergleich.

Der Münchner Fall: Vorwürfe, die in keiner Quelle stehen

Ende Mai 2026 entschied das Landgericht München I, dass Google für den Inhalt seiner KI-Übersichten (AI Overviews) unmittelbar haftet. Zwei Münchner Verlage hatten festgestellt, dass die KI-Zusammenfassungen sie bei Suchen nach ihren Firmennamen mit Betrugsmaschen, Abofallen und zweifelhaften Geschäftspraktiken in Verbindung brachten. Das Gericht stellte fest, dass die KI Informationen über andere, tatsächlich problematische Unternehmen auf die Kläger übertragen hatte und dass mehrere Vorwürfe in keinem der angezeigten Quellenlinks vorkamen. Entscheidend ist die Einordnung der Richter: Die KI formuliert Informationen in eigenen Worten um, kombiniert und bewertet sie und erzeugt so „eigenständige, neue und inhaltlich substanzielle Aussagen" — etwas grundlegend anderes als eine klassische Trefferliste mit Links auf Dritte. Google hat das System entworfen und kontrolliert die Algorithmen, und nur Google kann die Fehler korrigieren. Googles Einwand, die Zusammenfassungen enthielten doch den Hinweis, Inhalte könnten fehlerhaft sein und seien zu überprüfen, ließ das Gericht nicht gelten und erließ eine einstweilige Verfügung.

Der Aachener Fall: Die Akte eines anderen auf dem Kopf eines Arztes

Der Aachener Fall ist noch drastischer. Ein Arzt war von 2010 bis Ende Juni 2026 Chefarzt und Professor für Neuroradiologie in Aachen. Am 28. August 2026 machte ihn ein Kollege darauf aufmerksam, dass Googles KI-Modus (AI Mode) seinen Weggang mit einem angeblichen sexuellen Übergriff auf seine Sekretärin erklärte; weitere Suchen mit Begriffen wie „Suspendierung" oder „Gerichtsverfahren" lieferten lange, detaillierte Erfindungen samt frei erdachtem juristischem Nachspiel. In Wirklichkeit betraf das Strafverfahren einen anderen ehemaligen Universitätsprofessor und hatte mit dem Arzt nichts zu tun — das Gericht konnte dies anhand seiner eigenen Akten bestätigen. Der Arzt schilderte die Verwechslung Ende August ausführlich und bat um Löschung; Mitte September erklärte Google, nichts zu unternehmen, ein formelles Anwaltsschreiben blieb ebenfalls ohne Wirkung, und die falschen Texte blieben online. Das Landgericht Aachen untersagte daraufhin im Eilverfahren, ohne Google vorher anzuhören, die weitere Verbreitung der drei beanstandeten Textvarianten; bei Verstößen drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld pro Fall. Das Gericht schrieb, wer KI-generierte Suche bereitstellt, sei auch für die in diesem Zusammenhang erzeugten Antworten verantwortlich, und fügte hinzu, Google hätte die Ausgabe mit seiner eigenen KI gegen die Einwände des Arztes prüfen und die Fehler selbst entdecken können. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig; Google kann widersprechen.

Ein Vergleich beendet den Fall, die Grundsatzfrage bleibt offen

Wie The Decoder erfuhr, führte die von Google im Münchner Fall lautstark angekündigte Berufung nie zu einer Entscheidung eines höheren Gerichts: Der Fall wurde verglichen, zu nicht offengelegten Bedingungen; Google und der betroffene Verlag verweigerten Stellungnahmen. Die Münchner Begründung wurde also nie in der Berufung überprüft — und doch hat das Landgericht Aachen sie bereits ausdrücklich zitiert. Mit zwei Gerichten in einer Linie verfestigt sich in Deutschland die Auffassung, dass generative Antworten als eigene Worte der Plattform zählen. Vergleiche haben eine verzerrende Nebenwirkung, wie die Analyse von The Decoder zeigt: Spezialisierte Kanzleien und Betroffene könnten die KI-Suche gezielt mit Anfragen füttern, bis das Modell ehrverletzende Aussagen zusammenbaut, dann Verfügungen erwirken und Vergleiche aushandeln — ein Geschäftsmodell aus Einzelfällen, während ein bindender Präzedenzfall eines höheren Gerichts nie entsteht, weil niemand den Rechtsweg zu Ende geht.

Was das für die KI-Suche bedeutet

Zusammengelesen senden die beiden Entscheidungen an jedes Produkt mit generativer Suche dieselbe Botschaft: Warnhinweise und „wir sind nur eine Plattform" schützen nicht vor der Verantwortung für das, was das eigene System erzeugt. Praktisch haben die Gerichte eine Prüfpflicht gezogen: Weil nur die Plattform die Algorithmen ändern und Ausgaben gegen die Quellen prüfen kann, wird aus einem technischen Problem ein rechtliches, sobald sie nach einem Hinweis untätig bleibt. Frühere Konflikte auf Verlagsseite drehten sich darum, ob Inhalte überhaupt zitiert werden und ob Seitenbetreiber widersprechen können — die Frage hinter Googles weltweit eingeführten Steuerungsmöglichkeiten für die KI-Suche. Die deutschen Fälle gehen eine Ebene weiter: Sagt eine Zusammenfassung etwas Falsches, muss die Plattform dafür wie für eine eigene Aussage einstehen. Als nächster Schritt wird am häufigsten eine Vergütung der Verlage diskutiert — zählen KI-Antworten als Googles Originalinhalt, könnten die Verlage, deren Texte diese Antworten speisen, eigene Ansprüche geltend machen, was die Kostenstruktur der KI-Suche grundlegend verändern würde. Für Nutzer und Unternehmen sind die umsetzbaren Schritte konkret: Screenshots und die genauen Suchanfragen sichern, wenn eine KI-Zusammenfassung sie mit jemand anderem verwechselt, die Löschung schriftlich verlangen und den Zustellnachweis aufbewahren. KI-Halluzinationen selbst sind nichts Neues; neu ist, dass deutsche Gerichte begonnen haben, die Rechnung an die Plattform zu schicken — und dass es inzwischen zwei sind.

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