Das KI-Preissystem von McDonald's hat dem Konzern eine große Klage eingebracht. Reuters berichtete am 5. Oktober 2026, dass am vergangenen Freitag vor einem Bundesgericht in Chicago eine geplante landesweite Sammelklage eingereicht wurde. Sie wirft McDonald's vor, über ein KI-gestütztes Preissystem die Menüpreise zwischen Franchise- und eigenen Restaurants rechtswidrig zu koordinieren. Der Kläger ist ein Einwohner von Illinois und beantragt, eine Gruppe von möglicherweise Millionen McDonald's-Kunden zu vertreten.
Was die Klageschrift behauptet
Die Klage wirft McDonald's einen Verstoß gegen das US-Kartellrecht vor: Das Unternehmen habe sich mit eigentlich unabhängigen Franchisenehmern verschworen, um Preise mithilfe von Algorithmen festzulegen, die mit nicht öffentlichen Daten trainiert wurden. Diese als Zwang beschriebene Preisabsprache reiche bis 2019 zurück. Die rechtliche Logik ist schlicht: Unabhängige Unternehmen müssen ihre Preise unabhängig festsetzen, und wenn die Zentrale die Preise aller Filialen mit demselben Algorithmus und denselben Daten berechnet, besteht Preiswettbewerb zwischen den Standorten nur noch dem Namen nach. Klägeranwalt Lark Turner erklärte, McDonald's nutze seine Datenschätze und das Franchisesystem, um Verbraucher bis auf den letzten Cent zu schröpfen.
Die Klage stützt sich auf Reuters' eigene Recherche vom 29. September. Darin hieß es, die Preis-Engine von McDonald's analysiere mit maschinellem Lernen fortlaufend Daten aus Millionen täglicher Transaktionen in den knapp 14.000 US-Restaurants und könne für einzelne Produkte Preisempfehlungen geben, etwa auf Basis des lokalen Kaufverhaltens.
McDonald's Antwort: KI setzt keinen Big-Mac-Preis
In einer Stellungnahme vom 5. Oktober bezeichnete McDonald's die Vorwürfe als spekulativ und uninformiert und stellte klar: „KI setzt nicht den Preis eines Big Mac oder irgendeines anderen Menüpunkts.“ Das Unternehmen sagt, es gebe keine Preisvorgaben, die Franchisenehmer entschieden selbst über ihre Preise, und Werkzeuge für Preisempfehlungen samt Analysen seien in vielen Branchen verbreitet.
Die beiden Seiten streiten über einen sehr konkreten Punkt: Ist das System bloß eine „Empfehlung“ oder faktisch eine Absprache, der man folgen muss? Die Klägerseite betont, dass der Algorithmus mit nicht öffentlichen Daten läuft und die Zentrale die Einführung vorantreibt; das Unternehmen betont, dass die letzte Entscheidung bei jedem Franchisenehmer liegt. Diese Unterscheidung wird den weiteren Weg des Verfahrens im Kartellrecht maßgeblich bestimmen.
Bei Klagen zu algorithmischen Preisen entscheiden Beweise
In den USA gab es in den vergangenen Jahren eine Welle von Sammelklagen zu algorithmischen Preisen, etwa bei Hotelzimmern und Mietwohnungen, mit ähnlichem Kern: Wenn Unternehmen, die konkurrieren sollten, ein gemeinsames Preisgehirn mit zusammengeführten Daten teilen, braucht es zur Koordinierung dann noch eine geheime Absprache? Diese Seite hat über Kaliforniens Regel berichtet, wonach automatisierte Systeme nicht allein über Disziplinarmaßnahmen und Kündigungen entscheiden dürfen – die Skepsis der Aufsicht gegenüber algorithmischen Entscheidungen breitet sich von der Arbeitswelt in die Preisgestaltung aus.
Im Fall McDonald's lohnt es sich, drei Arten von Beweisen zu beobachten: wie oft Franchisenehmer den empfohlenen Preisen tatsächlich folgen, ob Abweichungen Folgen haben und wie breit die Trainingsdaten des Algorithmus geteilt werden. Folgen die Standorte den Empfehlungen so eng, dass die Preise nahezu einheitlich sind, wird die Verteidigung als „bloßes Werkzeug“ schwer zu halten sein; gehen die Preise der Filialen dauerhaft deutlich auseinander, schwächt das den Koordinierungsvorwurf. So oder so werden große Franchisesysteme ihre nächste zentralisierte Preislösung wohl erst von Kartellanwälten prüfen lassen, bevor sie startet.