OpenAI hat die Veröffentlichung von Sora 2, einem Videogenerierungsmodell, und der neuen Sora-App angekündigt. Die neue App ist als soziale Kreativplattform konzipiert und unterstützt aus Text generierte Kurzvideos (derzeit auf ca. 10 Sekunden begrenzt), Remix- Kreationen und Cameo -Authoring. Nutzer können die Verwendung und Sichtbarkeit ihrer eigenen Bilder überprüfen und steuern. Offiziellen Angaben zufolge bietet Sora 2 gegenüber seinem Vorgänger erhebliche Verbesserungen in Bezug auf physische Konsistenz, Steuerbarkeit und audiovisuelle Synchronisation. Die kreativen Möglichkeiten und die Dauer sollen schrittweise erweitert werden. Die App ist derzeit in den USA und Kanada nur auf Einladung erhältlich. Versionen für iOS und Android sind in Planung.
In Bezug auf Sicherheit und Governance gab OpenAI seine Startprinzipien und Abhilfemaßnahmen bekannt: Die Erstellung von Inhalten mit Bezug zu Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie sensibler/illegaler Inhalte wird eingeschränkt, für die Aufnahme ist eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich, und es werden regelmäßige Kontrollen hinsichtlich Benutzerfreundlichkeit und emotionaler Wirkung durchgeführt. Verletzende Inhalte werden durch einen mehrschichtigen Ansatz mit Modellen, Regeln und manueller Überprüfung abgefangen. Offizielle Stellen betonten, dass das System auf der Grundlage von tatsächlichem Feedback angepasst wird, um Benutzerfreundlichkeit und Effizienz zu gewährleisten und gleichzeitig einen süchtig machenden „Informationsschlamm“ zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
F: Welche Beziehung besteht zwischen Sora und Sora 2?
A: Sora 2 ist ein Modell zur Video-/Audiogenerierung; Sora App ist eine auf diesem Modell basierende Anwendung zum Erstellen und Teilen.
F: Wer kann es jetzt verwenden?
A: Eingeladene Benutzer sind in den USA und Kanada verfügbar und die Anzahl der Plätze wird schrittweise erweitert. Jeder Benutzer kann eine kleine Anzahl von Freunden einladen.
F: Wie verhindert Cameo Missbrauch?
A: Sie müssen die Verwendungserlaubnis selbst prüfen und erteilen. Die Erstellung von Porträts ohne Zustimmung ist verboten und für Personen des öffentlichen Lebens gelten Einschränkungen.
F: Welche Länge und Funktion hat das Video?
A: Die aktuelle Obergrenze liegt bei etwa 10 Sekunden und unterstützt Textgenerierung, Remix und autorisierte Eingabe. Nachfolgende Funktionen werden gemäß der offiziellen Roadmap erweitert.
F: Gibt es Sicherheits- und Compliance-Maßnahmen?
A: Es umfasst die Zustimmung zu Urheberrecht und Porträt, die Blockierung sensibler Inhalte, die Überwachung von Emotionen/Suchtrisiken und eine manuelle Überprüfung usw. Die Details werden mit der Version aktualisiert.